Wie erkennt man, ob ein Motorrad gestohlen ist? | Sixten

24.07.25 By


Wie erkennt man, ob ein Motorrad gestohlen ist?

Sich fragen, wie man erkennt, ob ein Motorrad gestohlen ist – oder ob eine Motocross gestohlen ist – lohnt sich: Der Ankauf Hehlerware (§ 259 StGB) kann bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedeuten.

1 | Alle Papiere verlangen

  • Zulassungs­bescheinigung Teil I & II (Fahrzeugschein/-brief) – Originale, keine Kopien.
  • Unbedenklichkeits­bescheinigung – auf Wunsch stellt die Zulassungs­stelle eine Bescheinigung aus, dass gegen das Fahrzeug keine Einwände (Diebstahl, Pfandrechte) vorliegen.
  • Werkstatt- & Kauf­belege – stimmen km-Stände und Daten?

2 | FIN (Fahrzeug-Identifizierungs­nummer) prüfen

Die 17-stellige FIN sitzt meist am Lenkkopf oder Rahmenrohr. Sie muss exakt mit Teil I & II übereinstimmen. Schleif- oder Schlagspuren = Warnsignal. Nutzen Sie einen kostenlosen FIN-Check wie Diebstahlradar.

3 | Offizielle Datenbanken nutzen

  • KBA-ZFZR Auskunft – Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister via Kennzeichen oder FIN; zeigt Suchvermerke zu Diebstahl und offene Halterdaten. :contentReference[oaicite:3]{index=3}
  • Polizei-Check – FIN oder Kennzeichen bei der nächsten Dienststelle vorlegen; Beamte prüfen das Fahndungssystem. 
  • Private Historienberichte (carVertical, AutoDNA) – liefern Schadens- und Diebstahleinträge.

4 | Den Verkäufer einschätzen

  • Preis deutlich unter Markt? Erklärung plausibel?
  • Treffen nur auf Parkplatz, kein Ausweis, keine Meldeadresse?
  • Papiere „verloren“ und sollen später zugeschickt werden?

5 | Motorrad gründlich inspizieren

  • FIN-Plakette beschädigt oder untypische Nieten.
  • Frische Lackierung auf dem Rahmen, unpassende Verkleidungsteile.
  • Neue Schlösser/Zündschloss ohne plausible Begründung.

6 | Sonderfall: Motocross ohne Straßenzulassung

Auch reine Off-Road-Bikes haben eine FIN und häufig ein Hersteller-COC oder Kaufrechnung. Fehlt die FIN völlig, spricht das stark für Diebstahl oder „Teilespender“.

7 | Bei Zweifel: lieber verzichten

Hehlerei-Risiko, Einziehung des Fahrzeugs, Rechtsstreit – der „Schnapper“ wird schnell zum Albtraum. Speichern Sie Inserat, Kaufvertrag und Zahlungsbeleg als Nachweis Ihrer Gutgläubigkeit.

Kurz-Checkliste

  1. Originale Teil I & II + (optional) Unbedenklichkeits­bescheinigung.
  2. FIN stimmt zu 100 %.
  3. KBA-Auskunft ohne Suchvermerk.
  4. Polizei-Fahndung negativ.
  5. Schlüssige Historie & ehrlicher Verkäufer.

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