Wie erkennt man, ob ein Motorrad gestohlen ist? | Sixten

Wie erkennt man, ob ein Motorrad gestohlen ist?
Sich fragen, wie man erkennt, ob ein Motorrad gestohlen ist – oder ob eine Motocross gestohlen ist – lohnt sich: Der Ankauf Hehlerware (§ 259 StGB) kann bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedeuten.
1 | Alle Papiere verlangen
- Zulassungsbescheinigung Teil I & II (Fahrzeugschein/-brief) – Originale, keine Kopien.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung – auf Wunsch stellt die Zulassungsstelle eine Bescheinigung aus, dass gegen das Fahrzeug keine Einwände (Diebstahl, Pfandrechte) vorliegen.
- Werkstatt- & Kaufbelege – stimmen km-Stände und Daten?
2 | FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer) prüfen
Die 17-stellige FIN sitzt meist am Lenkkopf oder Rahmenrohr. Sie muss exakt mit Teil I & II übereinstimmen. Schleif- oder Schlagspuren = Warnsignal. Nutzen Sie einen kostenlosen FIN-Check wie Diebstahlradar.
3 | Offizielle Datenbanken nutzen
- KBA-ZFZR Auskunft – Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister via Kennzeichen oder FIN; zeigt Suchvermerke zu Diebstahl und offene Halterdaten. :contentReference[oaicite:3]{index=3}
- Polizei-Check – FIN oder Kennzeichen bei der nächsten Dienststelle vorlegen; Beamte prüfen das Fahndungssystem.
- Private Historienberichte (carVertical, AutoDNA) – liefern Schadens- und Diebstahleinträge.
4 | Den Verkäufer einschätzen
- Preis deutlich unter Markt? Erklärung plausibel?
- Treffen nur auf Parkplatz, kein Ausweis, keine Meldeadresse?
- Papiere „verloren“ und sollen später zugeschickt werden?
5 | Motorrad gründlich inspizieren
- FIN-Plakette beschädigt oder untypische Nieten.
- Frische Lackierung auf dem Rahmen, unpassende Verkleidungsteile.
- Neue Schlösser/Zündschloss ohne plausible Begründung.
6 | Sonderfall: Motocross ohne Straßenzulassung
Auch reine Off-Road-Bikes haben eine FIN und häufig ein Hersteller-COC oder Kaufrechnung. Fehlt die FIN völlig, spricht das stark für Diebstahl oder „Teilespender“.
7 | Bei Zweifel: lieber verzichten
Hehlerei-Risiko, Einziehung des Fahrzeugs, Rechtsstreit – der „Schnapper“ wird schnell zum Albtraum. Speichern Sie Inserat, Kaufvertrag und Zahlungsbeleg als Nachweis Ihrer Gutgläubigkeit.
Kurz-Checkliste
- Originale Teil I & II + (optional) Unbedenklichkeitsbescheinigung.
- FIN stimmt zu 100 %.
- KBA-Auskunft ohne Suchvermerk.
- Polizei-Fahndung negativ.
- Schlüssige Historie & ehrlicher Verkäufer.
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